Naja,du wirst aber nicht direkt danach schon die notwendige Übertragung/Fertigstellung der Bürokratie gehabt haben.
Das dauert je nach Gericht stark unterschiedlich - Jahre sind nicht unüblich. Das FA kann in der Zeit zwar auch nicht den Bescheid rechtsgültig werden lassen, aber es kann diesen quasi im Moment des Bürokratieabschlusses direkt abschicken.
Bei mir kam die Erbschaftssteuerforderung über ein Jahr nach dem Todesfall. Das war jede Menge Zeit um noch eine Hypothek aufzusetzen.
Naja,du wirst aber nicht direkt danach schon die notwendige Übertragung/Fertigstellung der Bürokratie gehabt haben.
Das dauert je nach Gericht stark unterschiedlich - Jahre sind nicht unüblich. Das FA kann in der Zeit zwar auch nicht den Bescheid rechtsgültig werden lassen, aber es kann diesen quasi im Moment des Bürokratieabschlusses direkt abschicken.