Eine Seniorin hat auf einem Drogerieparkplatz in Baienfurt (Kreis Ravensburg) versucht ihr Auto vom Beifahrersitz aus zu steuern und dabei die Kontrolle über Wagen verloren. Laut Polizei hinterließ die 74-Jährige eine Spur der Verwüstung. Verletzt wurde niemand.


Da sollte der Lappen für immer weggenommen werden.
Sie hat ja eindrucksvoll demonstriert, dass sie den Zusammenhang zwischen sicher Autofahren und mit den Füßen richtig an die Pedale kommen nicht versteht. Das könnte man als fehlende geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auslegen, wenn man wollte.
Sicher wäre das.
Aber wie sieht das formell aus? Sie hat das ja auf einem Supermarktparkplatz, also einem Privatgrundstück gemacht. Gibt es da eine Handhabe?
Ich hoffe “ja”, aber ich fürchte “nein”